AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (der We Connect Arts GmbH, Mauerstraße 78 – 80, 10117 Berlin, vertreten durch ihre Geschäftsführerin: Frau MSc Ana Paula Henriques da Silva) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein

Wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen an. Dazu gehören Personalmarketing, Social-Media-Management, Social-Media-Recruiting-Kampagnen, Webdesign, die Produktion von Animationen und Imagevideos sowie Beratungs-, Coaching- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Online-Positionierung und digitale Transformation. Wir sind Ihr kompetenter Branchenspezialist für die Erbringung von Kreativleistungen in der Personaldienstleistungsbranche. 

Das Erreichen eines wirtschaftlichen Erfolgs ist nicht Teil unserer Leistung. Insbesondere übernehmen wir keine Garantie dafür, dass mit der Betreuung der jeweiligen Social-Media-Kanäle eine Steigerung der Abonnentenzahl, der Sichtbarkeit o.ä. herbeigeführt wird.

2.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.3 Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erbringen wir die Leistung innerhalb von 5 Tagen. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Die Leistungszeit für unsere Künstler- und Unternehmensvideos hängt insbesondere von der Länge des Videos ab und wird individuell mit Ihnen vereinbart.

2.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten.

2.6 Daten-Lieferung,-Übergabe und-Archivierung
Sie haben kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstiger Produktionsdaten der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstige Produktionsdaten dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.

2.7 Zwischenabnahmen
Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen.
Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

3. Personalvermittlung

3.1 Zustandekommen der Provision
Als Arbeitgeber haben Sie uns für unsere Dienstleistung eine Provision zu entrichten. Diese Provision entsteht und wird sofort fällig, soweit ein von uns vorgestellter Kandidat ein vertragliches Dienst- oder Werkvertragsverhältnis, gleich welcher Beschäftigungsform, mit Ihnen eingeht. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag zwischen Arbeitgeber und dem vorgestellten Kandidaten unter einer aufschiebenden Bedingungen geschlossen wurde, seit Vorstellung des Kandidaten nicht mehr als 18 Monate vergangen sind oder der Vertrag mit einem dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen zustande kommt. Im Falle der Kündigung des Arbeitgebers besteht ein Anspruch auf Ausgleich unseres bis zum Zugang der Kündigung entstandenen Zeitaufwandes sowie der Auslagen, mindestens aber auf einen Betrag von 500,00 EUR. Für unseren Zeitaufwand gilt ein Stundensatz von 80,00 EUR. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber die Position ohne unsere Beteiligung oder sonstiger Dritter besetzt (z.B. durch Blindbewerbung eines Kandidaten direkt beim Arbeitgeber). Die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf unseren Provisionsanspruch und lässt diesen unberührt.

3.2 Höhe der Provision
Die Höhe der Provision beträgt 15% des im Vertrag zwischen Arbeitgeber und eingestellten Kandidaten festgelegten Bruttojahreszielgehalts oder der Jahreszielvergütung. Dieses enthält neben dem Bruttogehalt oder der auf ein Jahr berechneten Vergütung auch Sonderzahlungen, variable Gehalts- oder Vergütungsanteile sowie erfolgsabhängige Gehalts- oder Vergütungsanteile, welche nach ihrem zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt werden.

3.3 Laufzeit und ordentliche Kündigung
Der Personalberatungsvertrag wird auf eine Zeit von drei Monaten geschlossen. Er beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags und kann von Ihnen und uns jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

3.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

– Sie unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht haben,
– Sie gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch uns nicht unterlassen.

4. Zahlung

4.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

4.2 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

4.3 Stornierung von Veranstaltungen
Eine Stornierung der von Ihnen gebuchten Veranstaltung oder online Kurse ist in Textform (z.B. E-Mail, postalisch) möglich. Ein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht wird durch diese Stornierungsregelungen nicht berührt.
Die Stornierungskosten richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen, wobei die Stornierung kostenfrei ist, wenn sie bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung kommt es hierbei auf den Zugang bei uns an. Bei einer späteren Stornierung richten sich die Stornierungskosten nach den folgenden gestaffelten Pauschalen:

25 % des vereinbarten Rechnungsbetrages bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
50 % des vereinbarten Rechnungsbetrages bis zu einer Woche vor Veranstaltungssbeginn
100 % des vereinbarten Rechnungsbetrages für eine Stornierung zum Zeitpunkt von weniger als einer Woche vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn

Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5. Ihre Rechte und Pflichten

5.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

5.2 Zurverfügungstellen von vermittlungsrelevanten Informationen
Sie verpflichten sich den Beginn des unterschriebenen Anstellungsvertrages mit einem Kandidaten unserer Plattform und das vereinbarte Bruttojahreszielgehalts oder die vereinbarte Jahreszielvergütung innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss an uns zu melden.

5.3 Geheimhaltung über vorgestellte Unternehmen und Positionen
Über vorgestellte Unternehmen und die angebotene Position/Funktion verpflichten Sie sich Stillschweigen zu wahren, dies gilt auch für die berufliche Situation der Unternehmen. Profile und persönliche Daten der Unternehmen sind von Ihnen streng vertraulich zu handhaben. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben und nicht für andere als die vorgesehenen eigenen Zwecke verwendet werden.

5.4 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

5.5 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihre Projekte bzw. Websites umfassend informieren, damit durch uns erfolgsversprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

5.6 Umgehungsverbot
Es ist Ihnen nicht gestattet, im Rahmen unserer Dienstleistungen gewonnene Erkenntnisse über Kandidaten, Unternehmen oder zu besetzende Positionen über die getroffene Vereinbarung hinaus für eigene Zwecke zu nutzen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung bezüglich des Umgehungsverbots verpflichten Sie sich, an uns eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von uns bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Wir haben das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

5.7 Rechtliche Beratung und Prüfung
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist. Insbesondere bzgl. der Pflichtangaben für Webseiten/Unternehmensprofile (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) sowie der Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten o.ä. haben Sie sich umfassend (durch einen Rechtsbeistand) zu informieren und die notwendigen Dokumente, Angaben oder Inhalte selbst bereitzustellen, zu korrigieren oder einzupflegen.

5.8 Branchenspezifische Kenntnisse
Auch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir keine branchenspezifischen Kenntnisse über Ihr Projekt bzw. Ihr Unternehmen haben und Sie uns vorab auf alle für Sie relevanten Punkte hinweisen sollten. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen über das Nutzerverhalten für Ihr geplantes Vorhaben werden durch uns nicht durchgeführt.
Unsere Leistung erbringen wir jedoch stets nach bestem Wissen und Gewissen und bedienen uns der allgemein zugänglichen Markforschungsunterlagen und Informationen. Ein bestimmter werblicher Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.

5.9 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

6. Gewährleistung beim Werkvertrag

6.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

6.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

6.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

6.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

6.5 Rügeobliegenheit
Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Konzepten und Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte.
Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten.

7.2 Sicherheitskopien
Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.

7.3 Urheberbenennung
Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

7.4 Ihre Vorlagen und fremdes Material
Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

7.5 Ihre Mitwirkung
Ihr Mitwirken und das Einbringen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründet kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Medien, Werken und Arbeiten. Die Nutzungsrechte an von Ihnen abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen verbleiben ausschließlich bei uns. Nutzen Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter solche Ideen und/oder Entwürfe außerhalb oder nach Beendigung des Vertrags, so ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.

7.6 Vertragsstrafe
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen bezüglich der Nutzungsrechte und des Nutzungsumfangs verpflichten Sie sich, an uns eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von uns bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Wir haben das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

8. Lizenzbedingungen Kurse

8.1 Urheberrecht
Die Inhalte sowie der Aufbau der von uns veranstalteten Kurse und der diesbezüglichen Unterlagen einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum von uns.

8.2 Lizenzerteilung
Wir übertragen Ihnen mit Begleichung der Teilnahmegebühr alle für Sie erforderlichen Nutzungsrechte an Unterlagen in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart und für die jeweilige Schulung erforderlich ist. Im Zweifel erfüllen wir diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Dienstleistung. Mit Vertragsende erlischt grundsätzlich die Lizenzerteilung. Bezüglich der Ihnen zum Eigenbedarf überlassenen Kopien besteht das Nutzungsrecht hingegen auch über das Vertragsende hinaus fort.

8.3 Lizenzbedingungen
Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf unserer Zustimmung. Insbesondere dürfen die Materialien weder an Dritte weitergegeben (Unterlizensierung oder Vertrieb) werden, noch dürfen sie kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger oder anderen Medien gespeichert werden. Ebenso ist es ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung untersagt, die Inhalte, Texte und Übungen für eigene Zwecke in Seminaren, Kursen oder anderweitig gegenüber Dritten einzusetzen.

8.4 Referenzrecht
Wir räumen uns das Recht ein, auf die von uns angebotenen Dienstleistungen zu referenzieren. Soweit nicht anders vereinbart, behalten wir uns das Recht vor, in den Kursen Bildaufnahmen zu machen und diese als Referenz in Broschüren, Prospekten sowie unserer Website aufzuführen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.

8.5 Schadensersatz
Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

9. Haftung

9.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

9.3 Datensicherung
Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

9.4 Beauftragung von Dritten
Für Aufträge mit Dritten, die in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung erfolgen, haften wir nicht. In diesem Fall treten wir nur als Vermittler auf. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Ihnen und dem Dritten zustande.

9.5 Einseitige Maßnahmen von Drittanbietern
Wird eine Werbekampagne oder ein Werbekonto einseitig und ohne Angabe von Gründen von einem Drittanbieter pausiert oder vollständig eingestellt, liegt dies nicht in unserem Verantwortungsbereich. Unser Anspruch auf Vergütung bleibt hiervon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

10.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

10.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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